Rechtsgebiet In diesem Querschnitt-Rechtsgebiet wirken rechtliche Regelungen zusammen, die jeweils auch Aspekte der Werbung für Waren oder Dienstleistungen erfassen. Bei Werbemaßnahmen ist es ein Grundanliegen jedes Unternehmers, innerhalb des vorgegebenen rechtlichen Rahmens eigene Vermarktungsideen unangefochten verwirklichen sowie unlauteren Wettbewerb von Konkurrenten unterbinden zu können.
Wettbewerbsrecht Von grundlegender Bedeutung ist in diesem Zusammenhang zunächst das Wettbewerbsrecht. Es zählt zu den komplizierten Rechtsgebieten, da das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nur wenige allgemein gefasste Tatbestände regelt. Dies führt dazu, dass die Rechtsprechung das Gesetz durch eine Fülle von Urteilen interpretieren muss. Viele Fragen können daher nur durch eine genaue Betrachtung des konkreten Falles gelöst werden. Vor diesem Hintergrund ist die Gefahr groß, dass Unternehmer ungewollt gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und sich dadurch eine Abmahnung durch einen Konkurrenten oder einen Wettbewerbsverein einhandeln. Dieses Risiko lässt sich vermindern, indem Sie Ihre Werbemaßnahmen vorab darauf prüfen lassen, ob sie mit den Regeln des fairen Wettbewerbs zu vereinbaren sind.
Markenrecht In diesem Zusammenhang ist des weiteren das Markenrecht zu nennen, welches dem Schutz geschäftlicher Marken dient und von erheblicher ökonomischer Bedeutung ist: Marken gehören oft zu den wertvollsten Rechten eines Unternehmens. Viele Unternehmen erkennen zunehmend den Wert ihrer Marken, Logos und Werbeslogans für eine effektive Kommunikation mit ihren Kunden und den Aufbau einer langfristigen Kundenbeziehung. Von besonderer praktischer Bedeutung ist dabei der Schutz eingetragener Wort- und Bildmarken. Auch die Verletzung derartiger Markenrechte kann zu einer Abmahnung führen.
Urheberrecht Im Zusammenhang mit Werbemaßnahmen ist auch auf die Beachtung des Urheberrechts hinzuweisen.
Internetrecht Im Zusammenhang mit dem Werberecht ist auch auf die rasant gewachsene praktische Bedeutung des Internet für die Werbung und auf die hieraus resultierenden spezifischen gesetzlichen Regelungen für den Bereich der Telemedien - und damit des Internet - hinzuweisen.
Abmahnung Im Falle der Abmahnung wegen eines angeblichen Verstoßes gegen wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Ihren Werbemaßnahmen müssen Sie schnell reagieren. Die Fristen im Wettbewerbsrecht sind äußerst kurz, da wettbewerbswidrige Werbung innerhalb weniger Tage umsatzsteigernde Wirkung zeigen kann. Wenn Ihnen eine Abmahnung zugeht, sollten Sie sich daher umgehend mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen, um die Rechtslage und Ihre eventuellen Abwehrmöglichkeiten zu erörtern. Zunächst muss vor allem festgestellt werden, ob der Abmahnende seriös ist oder es sich um einen "Abmahnverein" handelt, der nur Gebühren schinden will. Im Falle des tatsächlichen Verstoßes gegen wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtliche Bestimmungen hat der Verletzte insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz.
Zielgruppen In diesem Rechtsgebiet berate ich Unternehmer vorbeugend vor der Durchführung von Werbemaßnahmen. Bei Streitigkeiten aufgrund durchgeführter Werbemaßnahmen berate und vertrete ich Sie bei der Verteidigung gegen Abmahnungen oder bei der Unterbindung unlauteren Wettbewerbs von Konkurrenten.
Dienstleistungen Ich unterstütze Sie auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und bei Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen (z.B. wettbewerbs-, marken- und urheberrechtliche Abmahnungen einschließlich gerichtlicher Eilverfahren zur Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz, Hinterlegung von Schutzschriften, irreführende Werbung, kritisierende vergleichende Werbung, Verstoß gegen die Preisangabeverordnung etc.), sowie in allen Fragen des Internetrechts (z.B. Domainrecht, Einflüsse des Wettbewerbs- und Markenrechts, Informationspflichten auf Internetseiten etc.). Vorbeugend biete ich die umfassende Überprüfung Ihrer Werbemaßnahmen und sonstigen wettbewerblichen Aktivitäten auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren an und unterbreite Ihnen gegebenenfalls konkrete Änderungsvorschläge. Gelegentlich erfolgen unbedachte wettbewerbswidrige Handlungen im Eifer des Tagesgeschäftes. In derartigen Fällen ist Verhandlungsgeschick gefragt, um die juristischen und finanziellen Folgen abzumildern. Auch hierbei biete ich Ihnen meine Unterstützung an. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dienstleistungen Sollten Sie ergänzende Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Werberechts haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
Rechtsberatung Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Werberecht betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.