Rechtsgebiet Der Terminus Internetrecht (auch Online-Recht, Multimedia-Recht oder Recht der Neuen Medien genannt) bezieht sich nicht auf ein bestimmtes einzelnes Rechtsgebiet oder gar ein bestimmtes Gesetz, sondern erfasst sämtliche rechtlichen Probleme, die aus der kommerziellen Verwendung des Internet resultieren können. Es ist damit ein typisches Querschnitt-Rechtsgebiet, das die internetrelevanten Bestandteile der "klassischen" Rechtsgebiete umfasst. Darüber hinaus sind die neuen speziellen Vorschriften des Telemediengesetzes (TMG) zu beachten, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Telemedien - und damit auch des Internet - regelt. Es ist eine der zentralen Vorschriften des Internetrechts. Das TMG fasst Bestimmungen weitestgehend in einem Gesetz zusammen, die zuvor auf drei verschiedene Regelwerke verteilt waren. Lediglich einige ergänzende Vorschriften zu inhaltlich geprägten Telemedien wurden statt in das TMG in den geänderten Rundfunkstaatsvertrag (RStV) aufgenommen.
Vertragsschluss im Internet (eCommerce-Vertragsrecht) Eine rasant wachsende praktische Bedeutung kommt insbesondere der Erbringung von Dienstleistungen und dem Handel via Internet zu, kurz als Electronic Commerce oder eCommerce bezeichnet. Die Rechtslage beim Vertragsschluss im Internet gestaltet sich grundsätzlich nicht anders als bei "konventionellen" Verträgen, die außerhalb des Internet geschlossen werden. Im Rahmen der Schuldrechtsreform des Jahres 2002 wurde den neuen Medien durch partielle Neufassung des BGB Rechnung getragen. Nach dem BGB kommt ein Vertrag - auch soweit er online via Internet abgeschlossen wird - dadurch zustande, dass beide Parteien sich über den Vertragsinhalt einig sind und übereinstimmende Willenserklärungen abgeben. Problematisch beim Vertragsschluss im Internet ist allerdings die Beweislage. Während außerhalb des Internet Verträge in der Regel durch die Unterschrift der Vertragsparteien besiegelt werden oder bei mündlich geschlossenen Verträgen im günstigen Fall Zeugen den Vertragsschluss bestätigen können, gibt es im Internet keine dieser Beweismöglichkeiten. Die Beweiskraft einer eMail, die nicht den Anforderungen des Signaturgesetzes entspricht, ist in solchen Fällen höchst strittig und virtuelle Zeugen existieren (noch) nicht. Als Teilbereich des allgemeinen Vertragsrechts kommt den Rechtsfragen rund um das eCommerce-Vertragsrecht daher ebenfalls eine wachsende Bedeutung in der anwaltlichen Berufspraxis zu.
Werbung im Internet Das Internet hat sich inzwischen zu einem der wichtigsten Medien für Werbemaßnahmen entwickelt. Rechtskonflikte im Zusammenhang mit Wettbewerbs-, Markenrechts- und Urheberrechtsverstößen sind die Folge dieser umfassenden kommerziellen Nutzung des Internet. Gerade im Internet mit seiner für viele Verbraucher kaum noch überschaubaren Vielfalt ist die Marke einer der primären Erfolgsfaktoren eines Unternehmens im Bereich des eCommerce. Dies zeigt auch die große Zahl von Auseinandersetzungen um die Nutzung bestimmter Domain-Namen. Mit dem Einzug des Internet in alle geschäftlichen Bereiche und der zunehmenden Globalisierung ist jedoch nicht nur die Bedeutung, sondern auch die Verletzbarkeit dieser Rechte um ein Vielfaches gestiegen. Effektiver Rechtsschutz ist daher unabdingbar.
Urheberrecht und Internet Die enorme Zunahme der Internetnutzung und die umfassende Digitalisierung von Daten eröffnen vorher nicht vorstellbare Dimensionen der wirtschaftlichen Nutzung, aber auch des Mißbrauchs urheberrechtlich geschützter Werke. Gab es zuvor für jede Werkgattung jeweils unterschiedliche Medien, so besteht heute die Möglichkeit, Musikstücke, Bücher, Fotos etc. in Dateien umzuwandeln, gemeinsam zu übertragen und beliebig miteinander zu kombinieren. So ist es inzwischen aber auch für jedermann problemlos möglich, in großem Umfang geschützte Werke ohne Wissen und Zustimmung des Urhebers aus dem Internet herunterzuladen und weiter zu verbreiten bzw. zu verwerten. Hieraus resultieren eine Vielzahl praktischer Probleme (z.B. der Kenntnisnahme von Urheberrechtsverletzungen) und rechtlicher Konfliktmöglichkeiten. Dieser Bereich des Urheberrechts ist daher zugleich ein wichtiger Aspekt des Internetrechts.
Zielgruppen In diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich Verbraucher und Unternehmer in allen Fragen des Internetrechts inklusive des eCommerce-Vertragsrechts. Unternehmer berate ich insbesondere vorbeugend vor der Durchführung von Werbemaßnahmen im Internet. Bei Streitigkeiten wegen im Internet durchgeführter Werbemaßnahmen berate und vertrete ich Sie bei der Verteidigung gegen Abmahnungen oder bei der Unterbindung unlauteren Wettbewerbs von Konkurrenten. Selbstständige und angestellte Kunst-, Kultur- und Medienschaffende unterstütze ich insbesondere bei der wirtschaftlichen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sowie bei der Abwehr von Rechtsverletzungen im Internet.
Dienstleistungen Unternehmer berate ich im Zusammenhang mit auf das Internet bezogenen geschäftlichen Tätigkeiten vor Vertragsabschluss bei der Prüfung und Gestaltung von Verträgen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie bei der Einhaltung der spezifischen gesetzlichen Vorschriften. Im Streitfall vertrete ich Ihre Interessen in gerichtlichen Auseinandersetzungen auf Kläger- oder Beklagtenseite. Insbesondere unterstütze ich Sie auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts und bei Urheberrechts- und Markenrechtsverletzungen im Internet sowie in allen Fragen des spezifischen Internetrechts (z.B. Domainrecht, Einflüsse des Wettbewerbs- und Markenrechts, Informationspflichten auf Internetseiten etc.). Vorbeugend biete ich die umfassende Überprüfung Ihrer Werbemaßnahmen und sonstigen wettbewerblichen Aktivitäten im Internet auf potentielle wettbewerbsrechtliche Gefahren an und unterbreite Ihnen gegebenenfalls konkrete Änderungsvorschläge. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Dienstleistungen Sollten Sie ergänzende Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Internetrechts haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
Rechtsberatung Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Internetrecht betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.