Geschäftsmandanten: Selbstständige und Unternehmen
Wer ist Geschäftsmandant? Geschäftsmandant sind Sie, wenn Ihr rechtliches Problem Ihrer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Berufstätigkeit, bzw. Ihrer Geschäftstätigkeit als Inhaber oder Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs oder eines sonstigen kleinen oder mittelständischen Unternehmens zugeordnet werden kann, sowie im Bereich des Arbeitsrechts als Arbeitgeber. In dieser Funktion gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen für Sie nicht. Ich berate und vertrete Sie in diesen beruflichen Rechtsangelegenheiten schwerpunktmäßig in Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Ihrer operativen Geschäftstätigkeit stehen.
Branchen und Rechtsgebiete Für Geschäftsmandanten können sämtliche Rechtsgebiete meiner beiden Tätigkeitsbereiche Immobilienrecht und Wirtschaftsrecht entweder unabhängig von der Branche, in der Sie geschäftstätig sind, oder im Zusammenhang mit branchenspezifischen juristischen Erfordernissen (Branchenschwerpunkte: Bau und Immobilien; Kunst, Kultur und Medien) praxisrelevant werden.
Beispiele Das Mietrecht ist branchenunabhängig von Bedeutung, weil Sie für die Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit Gewerberäume mieten müssen, oder branchenspezifisch, weil Sie beruflich mit der Vermietung, Verwaltung oder Vermittlung von Räumen befasst sind. Mit dem Werbe- und Internetrecht kommen Sie branchenunabhängig in Berührung, weil Sie zu Werbezwecken eine Internet-Präsenz unterhalten, oder branchenspezifisch, weil Sie eine Dienstleistung in diesem Medienbereich anbieten. Das Arbeitsrecht ist branchenunabhängig stets relevant, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen und sich daher immer wieder mit neuen arbeitsrechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen müssen. So müssen Sie z.B. berücksichtigen, dass arbeitsvertragliche Regelungen den verbraucherschützenden Beschränkungen für allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen können und dass mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zudem plötzlich neue arbeitsrechtliche Hürden im Geschäftsalltag auftauchen. Weitere Rechtsgebiete sind branchenspezifisch relevant, weil die Erbringung Ihrer Dienstleistung (z.B. Wohnungseigentumsrecht bei Hausverwaltungen), Ihrer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Bauvertragsrecht bei Handwerkern im Baubereich) oder Ihrer freiberuflichen Tätigkeit (z.B. Urheberrecht bei Künstlern) einschlägigen gesetzlichen Regelungen unterliegt.
Dienstleistungen für Geschäftsmandanten Grundsätzlich richtet sich mein gesamtes Dienstleistungsangebot an Geschäftsmandanten. Im Bereich Dienstleistungen finden Sie umfangreiche Informationen hierüber. Auf einige ausgewählte Angebote möchte ich jedoch bereits an dieser Stelle besonders hinweisen.
Sollten Sie zwar über einen längeren Zeitraum wiederkehrend, aber nur gelegentlich juristische Beratung benötigen, so dass sich der Abschluss eines Beratungsvertrages für Sie nicht rechnet, bietet sich die Einrichtung eines Beratungskontos mit Vorzugskonditionen für einige meiner Beratungsangebote an.
Vertragsgestaltung Wenn Ihnen ein Vertragsentwurf vorgelegt wird oder Sie einen solchen selbst angefertigt haben, sollten Sie mittels einer professionellen kurzen Begutachtung des Entwurfs feststellen zu lassen, ob der Vertrag tatsächlich Ihren Interessen entspricht und diese rechtswirksam absichert. Kurzfristige Vertragsprüfungen biete ich Ihnen kostengünstig an. Ebenso entwerfe ich für Sie neue Verträge - insbesondere auch AGB - oder überarbeite Ihre vorhandenen Verträge umfassend, um sie dem aktuellen Rechtsstand anzupassen. Besonders günstig ist das Angebot einiger Standardverträge.
Externes Inkasso Branchenübergreifend biete ich einen Inkasso-Service an. Wenn Sie erfolglos angemahnte fällige Forderungen ohne großen eigenen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand konsequent einziehen lassen wollen, dann informieren Sie sich über mein Inkasso-Angebot. Nutzen Sie meine Kanzlei für Ihr Unternehmen als externe Mahn- und Inkassoabteilung. Schnell, bequem, zu jeder Zeit und von jedem Ort können Sie mir Ihre Forderungen online zum Einzug übermitteln. Die Kosten für diesen Service tragen weitgehend Ihre Schuldner.
Externe Rechtsabteilung Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg im Wirtschaftsleben ist die Möglichkeit der Konzentration auf die eigenen Kernkompetenzen. Dies erfordert die Auslagerung der Aufgaben, die andere kompetenter, schneller und günstiger erledigen können. Für die im Bereich Ihrer operativen Geschäftstätigkeit anfallenden juristischen Aufgaben biete ich Ihnen daher die auf Dauer angelegte Kooperation mit meiner Kanzlei als externe Rechtsabteilung an. Dies verschafft Ihnen kostengünstig Rechtssicherheit in Ihrem beruflichen Alltag.