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GESCHÄFTSMANDANTEN
18.09.2007
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Geschäftsmandanten: Selbstständige und Unternehmen

Wer ist Geschäftsmandant?
Geschäftsmandant sind Sie, wenn Ihr rechtliches Problem Ihrer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Berufstätigkeit, bzw. Ihrer Geschäftstätigkeit als Inhaber oder Geschäftsführer eines Handwerksbetriebs oder eines sonstigen kleinen oder mittelständischen Unternehmens zugeordnet werden kann, sowie im Bereich des Arbeitsrechts als Arbeitgeber. In dieser Funktion gelten die gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen für Sie nicht. Ich berate und vertrete Sie in diesen beruflichen Rechtsangelegenheiten schwerpunktmäßig in Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit Ihrer operativen Geschäftstätigkeit stehen.  

Branchen und Rechtsgebiete
Für Geschäftsmandanten können sämtliche Rechtsgebiete meiner beiden Tätigkeitsbereiche Immobilienrecht und Wirtschaftsrecht entweder unabhängig von der Branche, in der Sie geschäftstätig sind, oder im Zusammenhang mit branchenspezifischen juristischen Erfordernissen (Branchenschwerpunkt: Bau und Immobilien) praxisrelevant werden.

          Bau und Immobilien          Branchenunabhängig
BauvertragsrechtArbeitsrecht
ImmobilienvertragsrechtVertragsrecht
Miet- und PachtrechtMiet- und Pachtrecht
Wohnungseigentumsrecht
Maklerrecht
Nachbarrecht

     Beispiele
Das Miet- und Pachtrecht ist branchenunabhängig von Bedeutung, weil Sie für die Ausübung Ihrer Geschäftstätigkeit Gewerberäume mieten müssen, oder branchenspezifisch, weil Sie beruflich mit der Vermietung, Verwaltung oder Vermittlung von Räumen befasst sind. Das Arbeitsrecht ist branchenunabhängig stets relevant, wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen und sich daher immer wieder mit neuen arbeitsrechtlichen Bestimmungen auseinandersetzen müssen. So müssen Sie z.B. berücksichtigen, dass arbeitsvertragliche Regelungen den verbraucherschützenden Beschränkungen für allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unterliegen können und dass mit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zudem plötzlich neue arbeitsrechtliche Hürden im Geschäftsalltag auftauchen. Weitere Rechtsgebiete sind branchenspezifisch relevant, weil die Erbringung Ihrer Dienstleistung (z.B. Wohnungseigentumsrecht bei Hausverwaltungen) oder Ihrer gewerblichen Tätigkeit (z.B. Bauvertragsrecht bei Handwerkern im Baubereich) einschlägigen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Alle Rechtsgebiete überwölbend ist stets auch das allgemeine Vertragsrecht von erheblicher praktischer Relevanz.
          Tätigkeitsbereiche

Dienstleistungen für Geschäftsmandanten 
Grundsätzlich richtet sich mein gesamtes Dienstleistungsangebot an Geschäftsmandanten. Im Bereich Dienstleistungen finden Sie umfangreiche Informationen hierüber. Auf einige ausgewählte Angebote möchte ich jedoch bereits an dieser Stelle besonders hinweisen.
          Dienstleistungen

     Rechtsberatung
Im diesem Bereich biete ich schwerpunktmäßig für Geschäftsmandanten den Abschluss eines Beratungsvertrages an.
          Beratungsvertrag

     Vertragsgestaltung
Wenn Ihnen ein Vertragsentwurf vorgelegt wird oder Sie einen solchen selbst angefertigt haben, sollten Sie mittels einer professionellen kurzen Begutachtung des Entwurfs feststellen zu lassen, ob der Vertrag tatsächlich Ihren Interessen entspricht und diese rechtswirksam absichert. Beachten Sie bitte, dass bei der Erstellung notarieller Vertragsentwürfe grundsätzlich nur auf deren juristische Korrektheit geachtet wird, häufig jedoch nicht darauf, ob die Vertragsklauseln in allen Fällen auch tatsächlich den konkreten Sachverhalt vollständig ausschöpfen und ob insbesondere auch Ihre individuellen Interessen wirklich angemessen berücksichtigt werden. Der Notar ist gegenüber den Vertragsparteien neutral und kein Interessenvertreter einer dieser Parteien. Aus diesem Grund biete ich kurzfristige Vertragsprüfungen kostengünstig an. Ebenso entwerfe ich für Sie neue Verträge - insbesondere auch AGB - oder überarbeite Ihre vorhandenen Verträge umfassend, um sie dem aktuellen Rechtsstand anzupassen. Besonders günstig ist das Angebot einiger Standardverträge.
          Vertragsprüfung          Vertragsanfertigung          Standardverträge

     Externes Inkasso
Branchenübergreifend biete ich einen Inkasso-Service an. Wenn Sie erfolglos angemahnte fällige Forderungen ohne großen eigenen personellen, zeitlichen und finanziellen Aufwand konsequent einziehen lassen wollen, dann informieren Sie sich über mein Inkasso-Angebot. Nutzen Sie meine Kanzlei für Ihr Unternehmen als externe Mahn- und Inkassoabteilung. Schnell, bequem, zu jeder Zeit und von jedem Ort können Sie mir Ihre Forderungen online zum Einzug übermitteln. Die Kosten für diesen Service tragen weitgehend Ihre Schuldner. 
          Externes Inkasso

     Externe Rechtsabteilung
Eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Erfolg im Wirtschaftsleben ist die Möglichkeit der Konzentration auf die eigenen Kernkompetenzen. Dies erfordert die Auslagerung der Aufgaben, die andere kompetenter, schneller und günstiger erledigen können. Für die im Bereich Ihrer operativen Geschäftstätigkeit anfallenden juristischen Aufgaben biete ich Ihnen daher die auf Dauer angelegte Kooperation mit meiner Kanzlei als externe Rechtsabteilung an. Dies verschafft Ihnen kostengünstig Rechtssicherheit in Ihrem beruflichen Alltag.
          Externe Rechtsabteilung




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