S  T  A  R  T
 

 BERATUNGSVERTRAG

18.09.2007
 Kostenloser Erstkontakt | Online-Beratung | Telefon-Beratung | Inkasso-ServiceService für Geschäftsmandanten
 Vergütung


Beratungsvertrag: Laufende Rechtsberatung und juristische Unterstützung

Ihr Beratungsbedarf
Sie benötigen eine dauerhafte laufende Rechtsberatung. Für jeden Unternehmer, ebenso für jeden Vereins- oder Verbandsvorstand, ergeben sich aus der alltäglichen operativen Geschäftstätigkeit Rechtsfragen, bei deren Entscheidung man sich zweckmäßigerweise ständig durch einen Rechtsanwalt beraten lässt. Gleiches gilt für Privatpersonen z.B. bei der persönlichen Verwaltung größerer Immobilienvermögen.

Mein Angebot zu Vorzugskonditionen
Bei diesem Bedarfsprofil empfiehlt sich der Abschluss eines Beratungsvertrages. Im Unterschied zu einer Vergütungsvereinbarung, die sich auf ein bestimmtes Einzelmandat bezieht, sieht der Beratungsvertrag eine monatliche Pauschalvergütung vor, mit der dann sämtliche im Beratungsvertrag vereinbarten Leistungen abgegolten sind. Diese Vergütungsregelung entspricht einem erheblichen Rabatt gegenüber einer Einzelabrechnung aller erfassten Beratungsleistungen. Die Einzelheiten regeln wir in einem schriftlichen Vertrag.

Vergütung
Sie zahlen per Dauerauftrag eine günstige monatliche Pauschalvergütung. Damit sind alle gewöhnlichen außergerichtlichen Beratungstätigkeiten abgegolten. Die Höhe der Pauschalvergütung beträgt mindestens € 250,-- zuzüglich USt monatlich. Ihre konkrete Höhe ist abhängig vom durchschnittlichen Umfang der gewöhnlich anfallenden Beratungstätigkeit (maßgeblich sind insbesondere Faktoren wie zeitlicher Aufwand, rechtliche Schwierigkeiten, wirtschaftliche Bedeutung) und kann der jeweiligen Bedarfssituation immer wieder neu angepasst werden. Die Einzelheiten regeln wir in einem schriftlichen Vertrag. Die Vergütung der Beratungstätigkeit im Rahmen eines Beratungsvertrages entspricht einem erheblichen Rabatt gegenüber der Einzelabrechnung aller erfassten Beratungsdienstleistungen.

Nicht enthaltene Leistungen
Der Beratungsvertrag deckt die folgenden Dienstleistungen nicht ab:
  • Anfertigung von Rechtsgutachten,
  • Anfertigung oder umfassende Überarbeitung von Verträgen,
  • Inkassoleistungen,
  • außergerichtliche Vertretung,
  • prozessuale Vertretung.
Diese Dienstleistungen werden im Einzelfall auf der Basis einer entsprechenden zusätzlichen Vereinbarung bzw. gemäß RVG gesondert vergütet.
          gesetzliche Vergütung (RVG)          Vergütungsvereinbarung

Treue-Rabatt
Soweit Sie mich über die reine Rechtsberatung im Rahmen eines Beratungsvertrages hinaus auch mit derartigen Dienstleistungen beauftragen, erhalten Sie einen zusätzlichen umsatzabhängigen Treue-Rabatt auf die vereinbarte monatliche Pauschalvergütung. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derartige Rabattvereinbarungen ausschließlich bei Vorliegen eines Beratungsvertrages vereinbart werden können.

Detaillierte Informationen
Sollten Sie ergänzende Fragen zu diesem Beratungsangebot haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
          Kontakt




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