S  T  A  R  T
 
ESSLINGEN AM NECKAR
17.09.2007
 Mandanten | Rechtsthemen | Rechtspraxis | Vergütung | Anwalt | Kanzlei | Rechtliches | Impressum | Kontakt
Kanzlei / Lage / Anfahrt [ Esslingen am Neckar ]


Esslingen ist der Sitz meiner Kanzlei. Lernen Sie die Stadt kennen - es lohnt sich!

Reizvolle Altstadt und attraktive Einkaufsmöglichkeiten
Esslingen, zentral in der Region Stuttgart gelegen, hat ca. 91.000 Einwohner und ist heute eine zukunftsorientierte Handels- und Industriestadt mit einem bestens erhaltenen, überwiegend mittelalterlich und in Teilen barock geprägten Stadtkern, der im Zweiten Weltkrieg glücklicherweise nicht in Mitleidenschaft gezogen wurde. Dieser Reichtum an Denkmälern ist in der Region Stuttgart einmalig. Riesige Summen haben Stadt und Bürger in den vergangenen 40 Jahren investiert, um dieses kulturelle Erbe zu bewahren. 80 Prozent der Gebäude haben eine grundlegende Sanierung erfahren. In dieser anregenden Umgebung finden Sie eine Vielzahl von Einzelhandelsfachgeschäften, aber auch große Warenhäuser, mit einem überdurchschnittlich attraktiven Waren- und Leistungsspektrum. Ein Einkaufsbummel in Esslingen wird Ihnen daher unvergesslich bleiben.
Blick auf Rossneckar, Amtsgericht und Stadtkirche

Historischer Überblick
Seit Mitte des 13. Jahrhunderts bis zum Jahr 1802 war Esslingen Freie Reichsstadt, die um 1219 als staufischer Verwaltungsmittelpunkt die Stadtrechte erhielt. Die erste urkundliche Erwähnung Esslingens geht jedoch bereits auf das Jahr 777 zurück. Zwischen 1246 und 1454 verstrickte sich die inzwischen zu Macht und Wohlstand aufgestiegene Reichsstadt Esslingen mit wechselndem Erfolg in Auseinandersetzungen mit den Grafen von Wirtemberg, deren Gebiet das Territorium der Reichsstadt Esslingen vollständig umgab. Nach der Niederlage Esslingens im sogenannten Großen Städtekrieg (1448 bis 1454) begann eine lang anhaltende Phase der politisch-wirtschaftlichen Stagnation, die unterbrochen von einigen herausragenden kulturellen Leistungen letztlich erst mit der Eingliederung Esslingens im Jahr 1802 in das damalige Königreich Württemberg endete. Binnen weniger Jahre wurde Esslingen nun die erste und größte Industriestadt Württembergs. Auch heute noch ist Esslingen Sitz überregional bekannter Firmen wie z.B. Hengstenberg, Sektkellerei Kessler und Festo.

Weitere Informationen über Esslingen und seine Sehenswürdigkeiten:

          Wikipedia-Artikel Esslingen
Website der Stadt Esslingen
Website der Stadtmarketing & Tourismus GmbH
Esslingen-Bilderbuch
Einkaufen in Esslingen
Esslinger Bildergalerie
Über den sehenswerten Esslinger Mittelalter- und Weihnachtsmarkt

Blick auf Burg, Burg-Weinberg und Neues RathausEsslinger Wein und Sekt: Einen besonderen Ruf erlangte Esslingen im Laufe seiner Geschichte als Weinbauort. Seit dem 14. Jahrhundert wurde Esslinger Wein im gesamten süddeutschen Raum bis nach Wien sehr geschätzt und blieb bis zum Ende der Reichsfreiheit das wirtschaftliche Rückgrat Esslingens. Damals wurde auch in Württemberg und Bayern der Wein nach Esslinger Eimern gemessen. Heute noch zeugen zahlreiche über den gesamten Altstadtkern verstreute Pfleghöfe auswärtiger Klöster des gesamten süddeutschen Raums von der Bedeutung Esslingens als wohlhabende Weinhandelsstadt. Um 1600 wurde die Rebfläche auf Esslinger Markung mit ca. 450 Hektar beziffert, und noch im 19. Jahrhundert umfasste sie mehrere 100 Hektar. Heute ist sie jedoch auf etwa 80 ha geschrumpft, wobei allerdings die Hektarerträge erheblich höher sind als in früheren Zeiten. In den letzten Jahren konnte die Qualität des Esslinger Weins durch entsprechende Bemühungen der Esslinger Weingärtnergenossenschaft und einiger selbstständiger Weingüter erheblich gesteigert werden. Auch der Esslinger Sekt muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden: Seit 1826 produziert Deutschlands älteste Sektkellerei den bekannten Kessler-Sekt in historischem Gemäuer inmitten der Esslinger Altstadt.  




 Sie haben Fragen? Ich rufe Sie gerne zurück! Vereinbaren Sie einfach einen Telefontermin:

    Impressum | Nutzungsbedingungen | Datenschutzerklärung | WiderrufsbelehrungMandats-AGB | Kontakt
zurück zum Seitenanfang


Top