Beratungsservice: Rechtsberatung für Vereins- und Verbandsmitglieder
Mein Angebot für Vereine und Verbände Vereine sowie Berufs- und Interessenverbände bearbeiten und vertreten meist ein bestimmtes Interessengebiet, das sich auch auf die hierfür relevanten rechtlichen Aspekte erstreckt (z.B. WEG-Recht für Hausverwalter, Mietrecht für Vermieter oder Mieter, Werkvertragsrecht für Handwerker, Urheberrecht für Künstler etc.). Auf der Basis eines Beratungsservice-Vertrages können Vereine und Verbände ihren Mitgliedern den besonderen Service einer professionellen und ständig verfügbaren kostenlosen Rechtsberatung in den betroffenen Rechtsgebieten zur Verfügung stellen. Die Einzelheiten regeln wir in einem schriftlichen Vertrag. Für die Mitglieder bedeutet dieses Angebot einen erheblichen Zusatznutzen aus ihrer Mitgliedschaft. Den Vereinen und Verbänden bietet dieser Beratungsservice für ihre Mitglieder die Möglichkeit zu einer besonderen Service-Profilierung.
Vergütung Pro erfolgter Beratung eines Mitglieds wird dem Verein bzw. Verband eine einheitliche Pauschalvergütung von mindestens € 50,-- inklusive USt. in Rechnung gestellt und in bestimmten Zeitabständen (z.B. monats- oder quartalsweise) abgerechnet. Die Zahlung erfolgt per Überweisung gegen Rechnung. Die konkrete Höhe der pauschalen Vergütung ist abhängig vom voraussichtlichen durchschnittlichen Umfang der Beratungen und von ihrer durchschnittlichen juristischen Schwierigkeit. Diese Vergütung ist ein Festpreis, der unabhängig vom tatsächlichen Umfang der in Anspruch genommenen Beratung im jeweiligen Einzelfall festgelegt wird. Der Höhe der Vergütung liegt dabei eine Mischkalkulation zugrunde, da sich schnell und einfach zu beantwortende und aufwendig zu recherchierende und zu besprechende Beratungen bei einheitlicher Vergütung abwechseln.
Detaillierte Informationen Sollten Sie ergänzende Fragen zu diesem Beratungsangebot haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.