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ERSTBERATUNG

19.09.2007
Online-Beratung | Telefon-Beratung | Externes Inkasso | Externe Rechtsabteilung | Mandats-AGB | Seitenübersicht


Ihr Beratungsbedarf

Sie wünschen eine erste professionelle Einschätzung

  • der Rechtslage auf der Basis der von Ihnen mitgeteilten tatsächlichen Gegebenheiten (Sachverhalt), die der rechtlichen Bewertung Ihres Falles zugrunde zu legen sind,
  • der sich hieraus ergebenden Möglichkeiten und voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer weiteren Verfolgung Ihrer ökonomischen und sonstigen Interessen und Ziele inklusive der Chancen einer außergerichtlichen Einigung,
  • des sich aus diesen Überlegungen ergebenden Handlungsbedarfs inklusive der damit verbundenen Kosten, insbesondere bei Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung. 


Mein Beratungsangebot

Die Erstberatung 
informiert Sie zu einem günstigen Preis und daher ohne vertiefte rechtliche Erörterungen als einmalige Beratung pro Angelegenheit über rechtliche Erfolgsaussichten und voraussichtliche Kosten einer eventuellen weitergehenden Verfolgung Ihrer Angelegenheit mit oder ohne anwaltliche Unterstützung. Soweit der von Ihnen mitgeteilte Sachverhalt für diesen Beratungszweck erforderliche wichtige Angaben offensichtlich nicht enthält, bitte ich Sie um ergänzende Informationen oder Unterlagen. Im übrigen beschränkt sich jedoch die rechtliche Prüfung auf den von Ihnen vorgelegten Sachverhalt. Auf Wunsch erhalten Sie ergänzend zum persönlichen Beratungsgespräch oder zur Telefon-Beratung gegen entsprechenden Aufpreis eine schriftliche Zusammenfassung.

Fundierte Entscheidungsgrundlage für weiteres Vorgehen
Nach der Erstberatung können Sie auf fundierter Grundlage eine Entscheidung darüber treffen, ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts mit Ihrer außergerichtlichen oder gerichtlichen Interessenvertretung in Ihrem Fall sinnvoll ist bzw. welche Alternativen Ihnen gegebenenfalls zur Verfügung stehen. Hierauf aufbauend stehe ich Ihnen selbstverständlich auch für eine weitergehende außergerichtliche oder gerichtliche Interessenvertretung in dieser Angelegenheit zur Verfügung. Ihr Vorteil: Die Kosten der Erstberatung werden in diesem Fall nicht gesondert berechnet. 
          Interessenvertretung

Vergütung

Vergütungsvereinbarung
Diese Beratungsdienstleistung biete ich zu einem Preis von 50 € bis 190 € zuzüglich USt an. In besonders gelagerten Ausnahmefällen kann ich eine Erstberatung nur dann übernehmen, wenn wir eine höhere Vergütung als 190 € vereinbart haben. Mein konkretes Vergütungsangebot für Ihre Angelegenheit orientiert sich insbesondere an dem voraussichtlichen Beratungsumfang, der rechtlichen Schwierigkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung. Vor Eintritt in die Beratung treffen wir über die Höhe der Vergütung eine Vereinbarung.
          Vergütungsvereinbarung          Erstberatung          Zahlungsmöglichkeiten
VergütungKostentransparenz

Sie haben die Wahl

     Persönliche BeratungErstberatung im persönlichen Gespräch
Telefon-BeratungErstberatung per Telefon
Online-BeratungErstberatung per eMail

Allgemeine Infos
zu den Beratungsformen Persönliche Beratung, Telefon-Beratung und Online-Beratung.
          Persönliche Beratung          Telefon-Beratung          Online-Beratung


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