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 BAUVERTRAGSRECHT

19.09.2007
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 Rechtsbereiche / Immobilienrecht


Bauvertragsrecht (Privates Baurecht)

Rechtsgebiet
Als Bauvertragsrecht oder privates Baurecht wird - im Unterschied zum Bauverwaltungsrecht oder öffentlichen Baurecht (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht) - die im Bürgerlichen Gesetzbuch in dem Untertitel Werkvertrag geregelte Rechtsmaterie bezeichnet. Gegenstand eines Bauvertrages zwischen einem Auftraggeber oder Besteller (Bauherr) und einem Auftragnehmer (Unternehmer) ist die Erbringung von Bauleistungen, z.B. die Erstellung eines fertigen Neubaus (Schlüsselfertigbau), einzelner Teile davon (Rohbau), von Umbauten, Renovierungsarbeiten oder von Einzelleistungen (z.B. Maurer-, Malerarbeiten, Installation, Heizungsbau). Auftragnehmer von Leistungen einzelner Gewerke sind oft Handwerksbetriebe. Bauunternehmer, die umfassende Bauleistungen teils selbst, teils durch Beauftragung anderer Firmen (Subunternehmer) erbringen, werden auch als Generalunternehmer bezeichnet. Ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie DIN-Vorschriften und andere Ingenieur- und Handwerksregeln für dieses Rechtsgebiet von Bedeutung. Bei Planung und Durchführung eines Bauvorhabens machen viele Baubeteiligte zwangsläufig Bekanntschaft mit diesem Rechtsgebiet, da hierbei oftmals erhebliche Probleme auftreten. Diese reichen z.B. von verspäteter Herstellung über Mängel und Schäden bis zu ausbleibenden Zahlungen von Bauherren oder Generalunternehmern.

Zielgruppen
In diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich Immobilieneigentümer, Mieter, Architekten, Bauunternehmer und Handwerker unterschiedlicher Gewerke.
          Zielgruppen

Dienstleistungen
Angesichts der Fülle möglicher rechtlicher und praktischer Probleme bei der Durchführung von Bauvorhaben empfiehlt sich vorbereitend und baubegleitend eine frühzeitige und umfassende Rechtsberatung. Im Realisierungsstadium ist häufig eine Forcierung der Fertigstellung oder der Abnahme von Bau- und Werkleistungen mit anwaltlicher Unterstützung erforderlich. Bei auftretenden Mängeln vertrete ich Sie bei der Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens. Im Streitfall unterstütze ich Sie außergerichtlich bei der Durchsetzung oder Abwehr von Erfüllungs-, Gewährleistungs-, Schadensersatz und Vergütungsansprüchen sowie im Falle des Scheiterns außergerichtlicher Einigungsversuche bei der Durchführung entsprechender Gerichtsverfahren. Selbstverständlich übernehme ich für Sie auch die Prüfung von Bau- und Werkverträgen oder die individuelle Gestaltung solcher Verträge. Schwerpunkte liegen hier u.a. bei der vertraglichen Absicherung von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
          Dienstleistungen 

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Dienstleistungen
Sollten Sie ergänzende Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Bauvertragsrechts haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
          Kontakt

Rechtsberatung
Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Bauvertragsrecht betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.

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