Immobilien- und Wirtschaftsrecht Leitidee meines Dienstleistungskonzepts ist die schwerpunktmäßige Konzentration meiner anwaltlichen Tätigkeit auf alltagsrelevante Rechtsgebiete der beiden Rechtsbereiche Immobilienrecht und Wirtschaftsrecht. Sehr häufig betrifft die Nachfrage meiner Rechtsdienstleistungen - insbesondere von Geschäftsmandanten - Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten dieser beiden Querschnitt-Rechtsbereiche. Die Realität ist so komplex, dass ein Rechtsproblem häufig eine Vielzahl von Rechtsgebieten betrifft. Bei der Fallbearbeitung ist es daher erforderlich, in sogenannten Lebenssachverhalten zu denken und einen integrierten Lösungsansatz zu erarbeiten.
Überblick über die Rechtsgebiete Die Vorstellung der von mir bearbeiteten Rechtsgebiete auf den folgenden Seiten enthält jeweils einen kurzen Überblick über
das Rechtsgebiet,
bei Querschnitt-Rechtsgebieten (mit * gekennzeichnet) die zugehörigen einzelnen Rechtsgebiete,
die Zielgruppen,
mein Dienstleistungsangebot.
Weitere Rechtsgebiete Vorstehend nicht aufgeführte Rechtsgebiete bearbeite ich in der Regel nicht. Selbstverständlich können Sie mir auch diesbezügliche Fragen stellen. Wenn sich herausstellen sollte, dass ich Ihnen in der Sache nicht selbst weiterhelfen kann, bin ich häufig zumindest in der Lage, Ihnen eine kompetente Kollegin bzw. einen kompetenten Kollegen zu benennen. Auf entsprechende Empfehlungen können Sie mich gerne jederzeit ansprechen. Selbstverständlich beziehe ich auch vorstehend nicht aufgeführte Rechtsgebiete bei der konkreten Bearbeitung Ihrer Angelegenheit mit ein, sofern dies im Sinne eines integrierten Lösungsansatzes erforderlich ist. Gelegentlich spielt beispielsweise in immobilienrechtlichen Angelegenheiten das Erbrecht eine große Rolle, und auch strafrechtliche Fragestellungen sind in Einzelfällen von Bedeutung. Nur bearbeite ich diese Rechtsgebiete nicht schwerpunktmäßig, da ihnen in meinem Dienstleistungskonzept keine Kernfunktion zukommt.