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Tätigkeitsbereiche / Wirtschaftsrecht / Arbeitsrecht

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Arbeitsrecht

Rechtsgebiet
Unter dem Begriff Arbeitsrecht werden die Rechtsnormen zusammengefasst, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Zu unterscheiden sind dabei das Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern regelt (Arbeitsvertrags- und Kündigungssschutzrecht), und das Kollektivarbeitsrecht, dessen Gegenstand die Rechtsbeziehungen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen den Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und den Arbeitgebern sind. Aufgrund seiner ökonomischen Auswirkungen und angesichts der labilen gesamtwirtschaftlichen Situation ist das Arbeitsrecht sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer von vitaler Bedeutung. Das Arbeitsentgelt ist für die Unternehmen ein erheblicher Kostenfaktor, für den Arbeitnehmer und seine Angehörigen bilden Arbeitsplatz und Arbeitsentgelt die entscheidende Lebensgrundlage. Vor diesem Hintergrund enthält das deutsche Arbeitsrecht eine Vielzahl von gesetzlichen Regelungen, die einen sozialen Ausgleich der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerinteressen bewirken sollen.

     Komplexität und Unbeständigkeit
Hieraus resultiert die Komplexität des Arbeitsrechts. Sie führt dazu, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer meist nicht mehr in der Lage sind, ihre Interessen selbst nachhaltig und rechtssicher zu vertreten. Hinzu kommt, dass das Arbeitsrecht stets in Bewegung ist. Erst vor kurzer Zeit eingeführte Regelungen werden bald darauf schon wieder abgeschafft. Ständig haben sich die Akteure auf neue Gesetze und eine geänderte Rechtsprechung einzustellen. Wie kann die Gesetzesflut im Unternehmen rasch umgesetzt werden? Wie wenden die Gerichte die neuen Gesetze an? Angesichts dieser Situation ist professioneller Beistand durch einen Rechtsanwalt sinnvoll.

Arbeitsvertragsrecht
Die Problemfelder im Bereich des Arbeitsvertragsrechts sind enorm vielfältig. Beispielhaft seien genannt: Abmahnung, Umsetzung, Änderungskündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Vertragsänderungen, Rauchen am Arbeitsplatz, Schutzvorschriften, Mutterschutz, Bewerbung, Mobbing, Lohnabrechnung usw.

Kündigungsschutzrecht
Das Kündigungsschutzrecht bildet einen Schwerpunkt aller Verfahren vor den Arbeitsgerichten (mehr als 50 Prozent sämtlicher Prozesse) und ebenso auch meiner arbeitsrechtlichen Tätigkeit. Bei der Kündigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen sind vielfältige Fragen zu klären wie z.B.: Geltung von Kündigungsschutzvorschriften, Urlaub, Urlaubsgeld, Weiterbeschäftigungsanspruch, Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Abfindung, Ausgleichsquittung etc. 

Wichtiger Hinweis für Arbeitnehmer bei Kündigungsschutzklagen 
Da im Arbeitsrecht eine Klagefrist von 3 Wochen für sämtliche Kündigungsschutzklagen gilt, ist es im Kündigungsfall von höchster Dringlichkeit, sofort nach Erhalt einer Kündigung anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Zielgruppen
In diesem Rechtsgebiet berate und vertrete ich Arbeitgeber und Arbeitnehmer überwiegend im Bereich des Individualarbeitsrechts in allen Fragen des Arbeitsvertrags- und des Kündigungsschutzrechts. Eine Konzentration auf das eine oder andere Lager strebe ich nicht an, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht aus dem Blick zu verlieren. Denn für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist es von erheblichem Nutzen, die Motivation des jeweiligen Verhandlungspartners auch aus eigener Erfahrung zu verstehen.
          Zielgruppen

Dienstleistungen
Im Falle einer Kündigung oder einer vertraglichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses umfasst die rechtliche Betreuung nicht nur die Klärung der Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Kündigung oder der Vertragsaufhebung selbst, sondern darüber hinaus auch die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen und das erforderliche Verhalten gegenüber dem Arbeitsamt. Bei arbeitsvertraglichen Konflikten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stehe ich Ihnen gerne auch vermittelnd zur Verfügung. Selbstverständlich überprüfe ich Arbeitsvertragsentwürfe für Sie und gestalte auf Ihre Interessen zugeschnittene individuelle Arbeitsverträge. Soweit aktuell bestehende Konflikte aufgrund der fehlenden Bereitschaft der Beteiligten oder im Interesse einer Vermeidung unerwünschter gesetzlich normierter Folgen nicht außergerichtlich durch konsensfähige Vertragsgestaltungen gelöst werden können, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vor den Arbeitsgerichten. Die beispielhafte Darstellung von Dienstleistungen in diesem Rechtsgebiet erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
          Dienstleistungen

Gerne beantworte ich Ihre Fragen

Dienstleistungen
Sollten Sie ergänzende Fragen zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Arbeitsrechts haben, beantworte ich Ihnen diese selbstverständlich gerne auch persönlich. Nehmen Sie einfach Kontakt mit mir auf.
          Kontakt

Rechtsberatung
Auch für eine individuelle Rechtsberatung in einer das Arbeitsrecht betreffenden Angelegenheit stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung. Nutzen Sie einfach meine Beratungsangebote.

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11.05.2006
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