START / PORTAL
 navigation / inhalt
 kontakt
RECHTSHINWEISE
 impressum
 widerrufsbelehrung
 mandats-agb
ANWALT
KANZLEI
VERGÜTUNG
 vergütungsmodelle
 kostenerstattung
ZIELGRUPPEN
TÄTIGKEITSBEREICHE
 immobilienrecht
 wirtschaftsrecht
DIENSTLEISTUNGEN
 rechtsberatung
 beratungsangebote
 vertragsgestaltung
agb
verträge
 interessenvertretung
 anwaltinkasso
 unfallregulierung
 ext. rechtsabteilung
 seminare / vorträge
RECHTSINFOTHEK
 rechtsinfos
 rechtsrecherche
 

Dienstleistungen / Vertragsgestaltung

20.09.2007
IIIInfo-DesktopNachschlagenNachrichtenNormenEntscheidungenMaterialienPraxishilfenRessourcenRechtsgebiete
RSS-FeedStart / PortalKontaktFormular-DownloadSeitenübersicht / SitemapSucheRechtsinfos


Vertragsgestaltung

Vorsorge durch Vertragsgestaltung
Im Zusammenspiel mit frühzeitig erfolgender Rechtsberatung ist die wirksame vertragliche Absicherung Ihrer Interessen eine weitere wichtige Vorsorgemaßnahme zur Vermeidung rechtlicher Unsicherheiten und Konflikte. Ausgangspunkt jeder Vertragsgestaltung ist die genaue Analyse des Sachverhalts unter Herausarbeitung der für Sie wesentlichen rechtlichen, wirtschaftlichen, persönlichen und sachlichen Gesichtspunkte. Auf dieser Basis erfolgt der Entwurf eines individuell auf Ihre Bedürfnisse und Interessen zugeschnittenen Vertrages. So können potenzielle Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung und sonstige Konflikte bereits im Vorfeld ausgeräumt und in vielen Fällen auch langwierige und teure gerichtliche Auseinandersetzungen mit ungewissem Ausgang vermieden werden. Natürlich hat diese Dienstleistung ihren Preis. Aber sie ist immer noch sehr viel preiswerter als eine spätere gerichtliche Auseinandersetzung, deren Ursache häufig ausschließlich mündliche oder unklare und umstrittene selbstgestrickte Vereinbarungen auf der Basis vorgefertigter allgemeiner Vertragsmuster sind.

Vertragsgestaltung im Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts begegnet man sowohl im privaten Rahmen als auch im Geschäftsleben einer Vielzahl von Vertragstypen, die stets von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind: Beispielhaft genannt seien Mietverträge über Wohn- oder Geschäftsräume, Kaufverträge über Grundstücke oder Eigentumswohnungen, Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Vereinbarungen über Sondernutzungsrechte im Bereich des WEG-Rechts, Bauverträge im Zusammenhang mit dem Bau oder der Renovierung von Immobilien, Maklerverträge, nachbarrechtliche Vereinbarungen.    

Vertragsgestaltung im Wirtschaftsrecht
Auch die Teilnahme am Wirtschaftsleben als Verbraucher oder als Unternehmer führt zu einer Vielzahl von vertraglich und ergänzend durch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geregelten Geschäftsbeziehungen: Ob in der Beziehung zu Lieferanten, zu Dienstleistern, zu Kunden oder zu Kooperationspartnern - bei jedem geschäftlichen Kontakt kann es zu Unstimmigkeiten und Konflikten kommen, die häufig auch vor Gericht ausgetragen werden und für alle Beteiligten zeitaufwendig und teuer sind. Auch Arbeitsverträge sind für beide Seiten - Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - von elementarer wirtschaftlicher Bedeutung. Das Thema Vertragsgestaltung ist daher für alle Bereiche geschäftlicher Tätigkeit von entscheidender Relevanz. 


                                                                       
 Start I Impressum I Nutzungsbedingungen I Datenschutzerklärung I Navigations-Hilfe I Rückruf-Service 
zurück zum Seitenanfang


Top