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 BERATUNGSHILFE

18.09.2007
 Kostenloser Erstkontakt | Online-Beratung | Telefon-Beratung | Inkasso-ServiceService für Geschäftsmandanten
 Vergütung / Kostenerstattung


Beratungshilfe: Rechtsschutz auch bei geringem Einkommen 

Voraussetzungen
Die Wahrnehmung Ihrer Rechte soll nicht aus finanziellen Gründen scheitern. Um Ihnen auch bei geringem Einkommen den Zugang zu anwaltlicher Rechtsberatung und Vertretung zu ermöglichen, können Sie für die außergerichtliche Beratung und Vertretung Beratungshilfe beanspruchen, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Ihr Eigenanteil an meiner Vergütung beträgt dann nur 15 €. Detaillierte Informationen hierzu finden Sie auf der Website des baden-württembergischen Justizministeriums. Das dort angebotene Antragsformular können Sie nicht direkt am Bildschirm ausfüllen.
          Infos zur Beratungshilfe

Antragsformular
Ein Beratungshilfe-Antragsformular, das Sie direkt am Bildschirm ausfüllen und anschließend ausdrucken können, finden Sie nebst Ausfüllhinweisen und Erläuterungen im Justizportal des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Beratungshilfe-Antragsformular ist bundesweit einheitlich. 
          Antragsformular (PDF)

Können Sie Beratungshilfe beanspruchen?
Ergänzende Informationen zur Beratungshilfe sowie ein Rechner, mit dem Sie feststellen können, ob Ihr Einkommen Sie zur Inanspruchnahme der Beratungshilfe berechtigt, können Ihnen ebenfalls hilfreich sein.
          Infos & Rechner          Beratungshilfe




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