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BERATUNGSSERVICE FÜR ORGANISATIONEN

19.09.2007
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Ihr Beratungsbedarf

Vereine sowie Berufs- und Interessenverbände engagieren sich häufig für ein bestimmtes Interessengebiet, das sich auch auf die hierfür relevanten rechtlichen Aspekte erstreckt (z.B. WEG-Recht für Hausverwalter, Mietrecht für Vermieter oder Mieter, Werkvertragsrecht für Handwerker, Urheberrecht für Künstler etc.). Hieraus resultiert juristischer Beratungsbedarf

  • für die geschäftsführenden Organe
  • für die Mitglieder

des Vereins oder Verbands. Laufende Rechtsberatung für die Vereins- oder Verbandsorgane zu fairen Konditionen biete ich im Rahmen eines Beratungsvertrages an.

Mitglieder eines Vereins bzw. Verbands benötigen ebenso des öfteren kompetente Rechtsberatung in den einschlägigen Rechtsgebieten. Für sie bedeutet ein entsprechendes juristisches Beratungsangebot ihrer Organisation einen erheblichen Zusatznutzen aus ihrer Mitgliedschaft. Den Vereinen und Verbänden bietet die Ermöglichung eines derartigen Beratungsservice für ihre Mitglieder die Chance zu einer besonderen Profilierung im Servicebereich.

Mein Beratungsangebot

Beratungsservice
Ich biete Vereinen sowie Berufs- und Interessenverbänden in Form des Beratungsservice eine auf Dauer angelegte Zusammenarbeit an, die den Organisationen das kontinuierliche Angebot einer Rechtsberatung für ihre Mitglieder als besonderen Service ermöglicht.

Die Vorteile

  • für die Vereins- bzw. Verbandsmitglieder: jederzeit abrufbare kostenfreie Rechtsberatung im Umfang einer Erstberatung; 
  • für den Verein bzw. Verband: kalkulierbare pauschale Vergütung für jede Einzelberatung und damit für den besonderen Mitglieder-Service,
  • einfache und flexible Zahlungsabwicklung.
Leistungen 
Vereins- bzw. Verbandsmitglieder können, z.B. nach entsprechender Anmeldung durch ihre Organisation, jederzeit eine persönlich, telefonisch oder online durchgeführte Rechtsberatung im Rahmen einer Erstberatung in den für das Vereins- bzw. Verbandsinteresse relevanten Rechtsgebieten in Anspruch nehmen. Sofern das ratsuchende Mitglied eine über den Umfang einer Erstberatung hinausgehende Beratung oder eine sonstige anwaltliche Dienstleistung in Anspruch nehmen will, sind die dadurch anfallenden Kosten vom Mitglied selbst zu tragen. Die Einzelheiten der Organisation und der Vergütung dieses Beratungsservice regeln wir individuell in einem schriftlichen Vertrag.
          Erstberatung

Vergütung
Jede Beratung eines Mitglieds erfolgt gegen eine einheitliche Pauschalvergütung. Die Mindesthöhe pro Beratung beträgt € 50,-- inklusive USt.  
          Vergütung (detaillierte Infos)

Kombination mit Beratungsvertrag
Möglich ist auch die Kombination eines Beratungsvertrages für die Vereins- bzw. Verbandsführung selbst und eines Beratungsservice-Vertrages als Angebot an die Mitglieder der Organisation.
          Beratungsvertrag

Ergänzende Informationen und individuelles Angebot
Selbstverständlich stehe ich Ihnen jederzeit auch gerne persönlich für ergänzende Informationen zur Verfügung. Auf Wunsch unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt zu mir auf.

Persönliches Kennenlernen
Wenn Sie mich zunächst einmal unverbindlich kennenlernen möchten - rufen Sie mich einfach an. Gerne stelle ich mich Ihnen persönlich vor. Ein Gespräch zum Kennenlernen können wir in meiner Kanzlei oder in Ihren Geschäftsräumen führen. Selbstverständlich fallen hierfür keinerlei Kosten an.
          Kontakt


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