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21.04.2010
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Justitia

Symbol der Gerechtigkeit
Justitia (Gerechtigkeit) ist eine der vier Kardinaltugenden. Die anderen drei heißen Temperantia (Mäßigkeit), Fortitudo (Stärke) und Prudentia (Klugheit). Diese vier Tugenden gehen auf die Politeia des Plato zurück. Im Christentum traten die drei geistlichen Tugenden Fides (Glaube), Caritas (Liebe) und Spes (Hoffnung) hinzu.

Zur Ausformung des gängigen Typus der Justitia mit den Attributen Schwert und Waage kam es im Spätmittelalter. Ab dem 15. Jahrhundert standen Darstellungen der Justitia in deutschen Städten vermehrt mit dem Rathaus als Sitz des reichsstädtischen Rechtsträgers in Verbindung. In dieser traditionellen Darstellung trägt Justitia in der linken Hand eine Waage, in der rechten ein Schwert. Sorgfältig wägt sie die Argumente beider Seiten, aber - symbolisiert durch ihre Augenbinde - ohne Ansehen der betroffenen Personen: Recht und Gesetz und nicht individuelle Macht und äußerer Schein vermitteln Justitia die Erkenntnis, auf wessen Seite das Recht überwiegt. Justitias Schwert weist auf das Urteil hin und verdeutlicht, dass die Durchsetzung des Rechts untrennbar mit staatlicher Macht verbunden ist.

Justitia als Logo
Die als Logo dieser Website gewählte Abbildung der Justitia steht auf der Brunnensäule des Gerechtigkeits- oder Justitiabrunnens vor dem Frankfurter Römer. Sie entstand 1611 in Sandstein und wurde 1887 in Bronze erneuert. Während der mittelalterlichen Kaiserkrönungen in Frankfurt am Main floss aus diesem Brunnen Rot- und Weißwein zur kostenlosen Vergnügung der Bürger der damaligen Freien Reichsstadt Frankfurt.

Justitia auf der Brunnensäule des Gerechtigkeitsbrunnens vor dem Frankfurter Römer Heute ist die Darstellung der Justitia nicht mehr ausschließlich Sinnbild der Gerechtigkeit als Tugend, sondern ebenso Symbol der Justiz als gesellschaftlicher Institution. Die Rechtsanwälte sind ein wesentlicher Bestandteil dieser Institution. Paragraf 1 der Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO) fasst dies in die Worte: "Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege." Ergänzt wird dieses Postulat durch Paragraf 3 Absatz 1 BRAO: "Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten." Mit der Abbildung der Justitia als Logo auf meiner Website möchte ich an diese gesetzlich normierte gesellschaftliche Funktion des Rechtsanwalts anknüpfen und mein Bestreben zum Ausdruck bringen, diese wichtige Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen als Partner für Ihr Recht auch für Sie wahrzunehmen.


                                                                       
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