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 VARIANTEN

18.09.2007
  Kostenloser Erstkontakt | Online-Beratung | Telefon-Beratung | Inkasso-ServiceService für Geschäftsmandanten
 Vergütung / Vergütungsmodelle


Varianten der Vergütungsvereinbarung

Gegenstandswertvereinbarung
Abrechnung nach RVG-Regeln auf Basis eines vereinbarten Gegenstandswerts: Wir setzen durch Vereinbarung die Mindesthöhe des Gegenstands- bzw. Streitwertes einvernehmlich fest. Die Berechnung der Vergütung aus diesem Gegenstands- bzw. Streitwert richtet sich im übrigen weiter nach den gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen des RVG.

Zusatzvergütung
Abrechnung nach RVG-Regeln zuzüglich eines vereinbarten Zuschlags: Die Berechnung der Vergütung richtet sich grundsätzlich nach den gesetzlichen Abrechnungsbestimmungen des RVG. Zusätzlich zu dieser Vergütung wird eine ergänzende Stunden- oder Pauschalvergütung vereinbart.

Stundenvergütung
Abrechnung auf Zeitbasis: Hier orientiert sich die Abrechnung und damit die Höhe der Vergütung im allgemeinen am tatsächlich erbrachten und dokumentierten Zeitaufwand. So können Sie Ihre rechtlichen Fragen und Probleme an mich herantragen ohne Furcht vor den häufig schwer abschätzbaren Folgen der an der Höhe des Gegenstandswerts anknüpfenden Abrechnung nach RVG.
Mein Stundensatz (Abrechnung im 15-Minuten-Takt) liegt je nach Umfang und Bedeutung der Angelegenheit in der Regel zwischen € 150,-- und € 300,-- zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer.

Pauschalvergütung
Abrechnung nach geschätztem Aufwand: In geeigneten Fällen kommt die Vereinbarung einer Pauschalvergütung in Betracht. Hier orientiert sich die Höhe der Vergütung am voraussichtlichen Aufwand und an der Bedeutung der Angelegenheit und ist ein Festpreis. Mit der vereinbarten Pauschalvergütung ist somit meine gesamte Tätigkeit in der jeweiligen Angelegenheit abgegolten.
Die Pauschalvergütung beträgt in der Regel mindestens € 350,-- zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer und erhöht sich je nach Aufwand und Bedeutung der konkreten Angelegenheit.




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