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KOSTENKALKULATION

18.09.2007
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Kostenkalkulation

Kostenrechner
Wenn Ihnen die Höhe des Gegenstands- bzw. Streitwerts Ihrer Angelegenheit bekannt ist, können Sie mit Hilfe eines Kostenrechners die Kosten abschätzen, mit denen Sie bei der Abrechnung nach den Bestimmungen des RVG zu rechnen haben.
          Prozesskostenrechner I          Anwaltskostenrechner
Prozesskostenrechner IIGerichtskostenrechner
Prozesskostenrechner III

Ergänzende Auskünfte
Für die mit Hilfe dieser Kostenrechner erzielten Berechnungsergebnisse kann ich keine Gewähr übernehmen. Wenn Sie sichergehen wollen, können Sie gern eine unverbindliche Auskunft über die in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich anfallende Vergütung, z.B. in Form einer Online-Kostenanfrage, bei mir einholen.
          Online-Kostenanfrage

Gegenstandswertbestimmung
Wenn Ihnen der Gegenstands- bzw. Streitwert Ihrer Angelegenheit nicht bekannt ist, finden Sie hier weitere Hilfen, um dessen Höhe zu bestimmen:
Gegenstandswert-/Streitwertermittlung     Streitwertkatalog Arbeitsrecht
          Streitwertkatalog Allgemeines ZivilrechtStreitwertkatalog Wettbewerbsrecht
Streitwertkatalog Mietrecht

Streitwertkatalog Verwaltungsgerichtsbarkeit
     (PDF-Format)

Kommen Ihnen die soeben errechneten Kosten hoch vor?
Auch in diesem Fall sollten Sie das finanziell überschaubare Angebot einer Erstberatung nutzen, um vor einer endgültigen Entscheidung in Ihrer Angelegenheit eine zuverlässige professionelle Einschätzung der Rechtslage und der Möglichkeiten Ihres weiteren Vorgehens zu erhalten.
          Erstberatung


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